Kosten
Als Privatpraxis rechne ich, wie gesetzlich vorgeschrieben, nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ab. Dabei berechne ich den 3,0-fachen Satz, was derzeit 131,16 € pro Therapiestunde (50 Minuten) entspricht. Für Privat- und Beihilfeversicherte gelten die im Juli 2024 aktualisierten Abrechnungsempfehlungen.
Selbstzahler*innen
Als Selbstzahler*in haben Sie die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch mit einer Therapie zu beginnen. Sie können flexibel über die Anzahl und Frequenz der Sitzungen entscheiden und es ist keine Kommunikation mit der Krankenkasse notwendig.
In einem Erstgespräch tauschen wir uns über ihr konkretes Anliegen aus und Sie können sich einen persönlichen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise machen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Kosten einer Psychotherapie können unter Umständen steuerlich abgesetzt werden.
Gesetzlich Versicherte
Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist in meiner Praxis nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Krankenkasse eine Therapie über ein Kostenerstattungsverfahren finanziert. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Ablauf dieses Verfahrens sende ich Ihnen gerne per E-Mail zu.
Von der Krankenkasse werden in der Regel zunächst 5 probatorische Sitzungen genehmigt. Diese dienen unter anderem zum gegenseitigen Kennenlernen, zur Klärung von Zielen und Erwartungen, sowie zur Festlegung von Rahmenbedingungen. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob ein therapeutischer Prozess in meiner Praxis stattfinden soll. Hierfür muss eine Kurz- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt werden, wofür je nach Krankenkasse ein Bericht an eine*n Gutachter*in notwendig ist.
Privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte
Abhängig von Ihren Vertragskonditionen werden die Kosten einer ambulanten Psychotherapie von den privaten Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen. Hier kann Ihnen ihre Krankenkasse Auskunft geben.
Anfrage
Bei Interesse an einem Termin oder bei Fragen schicken Sie mir bitte eine E-Mail mit ihrem Anliegen. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.
Zeitlicher Umfang
Eine Einzelsitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Länge eines Prozesses bzw. die Anzahl an Sitzungen ist sehr individuell und hängt von ihrem Anliegen ab. Grundsätzlich entscheiden Sie, wie lange Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse werden folgende Kontingente für die systemische Psychotherapie bewilligt: Akutbehandlung (max. 12 Sitzungen), Kurzzeittherapie (max. 24 Sitzungen) und Langzeittherapie (max. 36/48 Sitzungen).
Online Therapie
Gerne biete ich Ihnen auch online Videosprechstunden an.
Schweigepflicht und Datenschutz
Als Psychotherapeutin bin ich zur Schweigepflicht verpflichtet. Dies bedeutet, dass ich keine Informationen über Sie an Dritte weitergeben darf, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung oder eine gesetzliche Ausnahme vor. Ebenso bin ich zum Schutz von persönlichen Daten, einschließlich deren sichere Aufbewahrung und Übermittlung verpflichtet.